Was ist das BESA und welche Rolle spielt es für Bewohnende und Angehörige?

vom 08.08.2024

BESA ist die Abkürzung für «Bewohnenden-Einstufungs- und Abrechnungssystem». Nach diesem System werden alle Pflegeleistungen erfasst und abgerechnet, die das Alterszentrum Haus Tabea täglich für seine Bewohnenden erbringt. Erfahren Sie hier, wie das BESA funktioniert und welche Vorteile es für Bewohnende, Angehörige und das Pflegeteam mit sich bringt.

In der Schweiz verlangen die gesetzlichen Vorgaben, dass Alterszentren ihre Leistungen in den drei Bereichen Hotellerie, Betreuung und Pflege separat ausweisen. Näheres dazu finden Sie auch hier FAQ zum Heimeintritt - Alterszentrum Haus Tabea. Damit die Leistungen im Bereich Pflege von den Krankenkassen übernommen werden, müssen Alterszentren diese systematisch erfassen. Das Haus Tabea wendet dafür – wie beispielsweise auch alle Alterszentren der Stadt Zürich – das System BESA an.

Wie ist das BESA aufgebaut?

Das BESA kennt zwölf Pflegestufen. Eine Pflegestufe gibt an, wieviel Zeit für die Pflege einer Person pro Tag aufgewendet werden muss. Je mehr Hilfe und Unterstützung eine Person im Alltag benötigt, desto höher ist ihre Pflegestufe. In der niedrigsten Pflegestufe sind 20 Minuten Zeitaufwand pro Tag vorgesehen. Jede nächsthöhere Stufe bedeutet einen Anstieg des täglichen Pflegebedarfs um 20 Minuten. Die höchste Pflegestufe 12 zeigt also einen Pflegebedarf von 220 Minuten oder mehr pro Tag an. Innerhalb dieses vordefinierten Zeitrahmens muss das Pflegepersonal alle Tätigkeiten ausführen können, die das Wohlbefinden einer Person gewährleisten. Dazu gehören natürlich die Körperpflege und medizinischer Aufwand wie Wundversorgung oder das Medikamentenmanagement. Aber auch allfällige Unterstützung beim Essen und Trinken, Leistungen im Bereich der Mobilität (z.B. Gehtraining) und im psychogeriatrischen Bereich (z.B. Orientierungshilfe bei Verwirrtheit, Unterstützung bei Angstzuständen oder Depressionen) definieren den täglichen Zeitaufwand und damit die Höhe der Pflegestufe. Was ebenfalls Einfluss auf die Höhe der Pflegestufe hat, sind sogenannte Querschnittsleistungen wie z.B. Absprachen mit Haus- und Fachärzten sowie das Führen der Pflegedokumentation.

Wozu braucht es eine Pflegedokumentation?

Sämtliche Pflegehandlungen, die das Fachpersonal für einen Bewohnenden vornimmt, werden in der Pflegedokumentation detailliert und nach ihrer Häufigkeit elektronisch erfasst. Die BESA-Software berechnet anschliessend einen wissenschaftlich fundierten und standardisierten Zeitwert. Daraus wird in der Folge die BESA-Einstufung abgeleitet. Die Pflegedokumentation dient aber nicht nur der BESA-Einstufung, sondern sie stellt auch sicher, dass alle Beteiligten – nämlich sämtliche Pflegefachkräfte, die pflegebedürftige Person selbst, die Hausärztin bzw. der Hausarzt sowie die designierten Angehörigen – jederzeit die volle Orientierung über den Pflegeprozess haben. Zudem ist die sorgfältige Dokumentation auch notwendig, um die Vorschriften des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) zu erfüllen. Dieses schreibt nämlich vor, dass Pflegeleistungen wirksam, zweckmässig, nachvollziehbar und wirtschaftlich sein müssen. Nur unter diesen Voraussetzungen übernimmt die Krankenkasse den ihr von Gesetzes wegen zugewiesenen Kostenanteil. Dieser liegt aktuell bei Fr. 9.60 pro Tag und Pflegestufe und wird durch die Gesundheitsdirektion jährlich neu festgelegt.

Wie wirkt sich das BESA auf die Gesamtkosten des Heimaufenthalts aus?

Das Bundesgesetz über die Krankenversicherung legt die maximale Eigenbeteiligung des Bewohners an den Pflegeleistungen fest. Aktuell liegt die Eigenbeteiligung bei Fr. 23.00 pro Tag (ab BESA-Stufe 2). Der Rest der Pflegekosten muss durch die Krankenkasse (fixer Beitrag pro Pflegestufe) sowie die öffentliche Hand finanziert werden. Unabhängig von der BESA-Einstufung muss der Bewohnende jedoch die Hotellerie- und Betreuungstaxen selbst tragen. Falls die dafür anfallenden Kosten die eigenen finanziellen Möglichkeiten übersteigen, kann der Bewohnende sogenannte Ergänzungsleistungen beantragen. Mehr über die aktuellen Hotellerie- und Betreuungstaxen im Haus Tabea sowie die Möglichkeiten finanzieller Unterstützung erfahren Sie hier Finanzielle Unterstützung bei Heimaufenthalt.

Wie erfolgt die Einstufung ins BESA?

Beim Langzeiteintritt eines neuen Bewohners ins Haus Tabea erfolgt zuerst eine Beobachtungsphase nach gesetzlich festgelegten Vorgaben. In dieser Zeit haben alle am Pflegeprozess Beteiligten die Aufgabe, den Bewohnenden als Individuum mit seinen eigenen Bedürfnissen und Fähigkeiten zu verstehen und wahrzunehmen. Es finden auch Gespräche mit den Bewohnenden selbst sowie deren Angehörigen statt. Alle Beobachtungen und Erkenntnisse werden schriftlich festgehalten. Anhand dieser Sammlung von Informationen werden dann geeignete Massnahmen definiert, die das individuelle Wohlbefinden des Bewohnenden gewährleisten und fördern. Art und Häufigkeit der individuellen Pflegeplanung werden in der bereits erwähnten Pflegedokumentation elektronisch erfasst. Aus ihr wird schlussendlich die BESA-Einstufung abgeleitet. Die BESA-Einstufung wird regelmässig überprüft und dem Gesundheitszustand der Bewohnenden angepasst. Jede BESA-Neueinstufung oder BESA-Stufenveränderung muss vom Hausarzt mittels einer Verordnung bestätigt werden. Bei einem Kurzzeitaufenthalt im Haus Tabea läuft der Einstufungsprozess grundsätzlich gleich ab, d.h. es existieren ebenfalls strikte Vorgaben, nur der zeitliche Rahmen ist ein anderer.

Wer hilft weiter bei Fragen zum BESA?

Wenn bei Bewohnenden oder Angehörigen Unklarheiten in Bezug auf die BESA-Einstufung bestehen, ist im Haus Tabea immer die Stationsleitung die erste Ansprechperson. Sie steht täglich in Kontakt mit dem Pflegeteam und kennt die Bewohnenden persönlich. Deshalb kann die Stationsleitung meist weiterhelfen mit Auskünften und Erklärungen zu bestimmten Pflegehandlungen. Im Haus Tabea arbeiten aber auch BESA-Tutorinnen. Sie sind Fachexpertinnen für dieses Thema und somit auch die erste Ansprechstelle für Krankenkassen und andere externe Fachdienste, können aber auch von den Stationsleitungen bei komplexeren Fragestellungen hinzugezogen werden.


Alterszentrum Haus Tabea
Schärbächlistrasse 2
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