FAQ zum Heimeintritt

Wir freuen uns über Ihr Interesse am Alterszentrum Haus Tabea. Der Übertritt von zu Hause oder vom Spital in unser Alterszentrum, um hier dauerhaft oder auch nur für eine gewisse Zeit zu leben, bringt oft viele Fragen mit sich. Wir helfen Ihnen gerne weiter und haben deshalb die wichtigsten Informationen für Sie zusammengestellt. Gerne dürfen Sie uns aber auch persönlich kontaktieren, falls Sie weitere Auskünfte wünschen.

Das Haus Tabea verfügt über verschiedene Lebensformen, abgestimmt auf Ihre individuellen Bedürfnisse und Wünsche.

  • Stationäre Alterspsychiatrie
  • Geschützte und offene Abteilung für Menschen mit Demenz
  • Altersmedizin/Geriatrie

Das Haus Tabea ist ein Haus der offenen Türen! Das Team unseres Bewohnermanagements ermöglicht interessierten Personen gerne eine individuelle Besichtigung. Bei einem Besuch können sich Interessierte – gerne auch in Begleitung einer Vertrauensperson – selbst ein Bild vom Haus, von der Umgebung und vom Zusammenleben im Haus Tabea machen. Nach dem Rundgang nehmen wir uns gerne Zeit für ein Gespräch, bei dem auch finanzielle Fragen thematisiert werden können. Für individuelle Besichtigungen bitten wir um eine vorgängige Terminvereinbarung. Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme finden Sie unter hier.

Für den Eintritt ist ein medizinischer Bericht nötig. Dieser weist entweder eine Pflegebedürftigkeit nach, oder er begründet, dass aufgrund von sozialen Schwierigkeiten oder einer Demenzerkrankung ein weiteres Verbleiben am bisherigen Wohnort unmöglich ist.

Informationen über die Verfügbarkeit von freien Zimmern und Betten erteilt auf Anfrage gerne das Team unseres Bewohnermanagements unter Tel. 044 718 44 09 oder unter eintritt@tabea.ch

Die Kosten für einen Aufenthalt im Alterszentrum Haus Tabea hängen von mehreren Faktoren ab. Grundsätzlich fallen die folgenden Kosten an, unabhängig davon, ob es sich um einen Kurzzeit- oder Langzeit-Aufenthalt handelt.

  • Die Hotellerie-Taxe ist durch die pflegebedürftige Person zu finanzieren. Sie variiert je nach gewählter Unterbringungsart (Einzel-/Doppelzimmer/Stockwerk) und umfasst die Kosten für Zimmermiete, Vollpension, Bett- und Frotteewäsche, Erledigung der persönlichen Wäsche, Zimmerreinigung sowie Privathaftpflicht- und Mobiliarversicherung.
  • Die Betreuungstaxe ist ebenfalls durch die pflegebedürftige Person zu finanzieren. Sie richtet sich nach der Einstufung der Pflegebedürftigkeit (Weitere Infos zur Einstufung der Pflegebedürftigkeit folgen im nächsten Abschnitt) und umfasst allgemeine Leistungen wie Unterstützung im Alltag, Aktivierung, soziokulturelle Angebote oder die seelsorgerische Betreuung.
  • Die Pflegetaxe umfasst alle pflegerischen Leistungen. Diese werden nach dem sog. Bewohnenden-Einstufungs- und Abrechnungssystem BESA berechnet. Massgebend für die BESA-Einstufung ist der Grad der Pflegebedürftigkeit, welcher von den Pflegefachkräften innerhalb der ersten 30 Tage ab dem Heimeintritt erhoben und durch den Hausarzt/die Hausärztin bestätigt wird. Die entsprechende Pflegetaxe wird dann rückwirkend ab dem Heimeintritt verrechnet. Per Gesetz ist der Beitrag, den die pflegebedürftige Person an die Pflegetaxe leisten muss, auf max. CHF 23.00 pro Tag begrenzt. Die Krankenversicherung beteiligt sich in einem Umfang, der von der BESA-Einstufung abhängt. Der Rest der Pflegetaxe wird von der öffentlichen Hand (letzte Wohnsitzgemeinde) finanziert.

Massgebend für die Kosten ist die aktuelle Taxordnung des Alterszentrums Haus Tabea, welche Bestandteil des Heimvertrags ist.

Eine Reihe von freiwilligen Zusatzleistungen sind nicht in den Taxen inbegriffen und werden nur bei Inanspruchnahme zusätzlich verrechnet. Dazu gehören z.B. eigener Telefonanschluss im Zimmer inkl. Gesprächskosten innerhalb der Schweiz, Internet, TV-Miete, Coiffeur, Fusspflege etc. Eine detaillierte Liste optionaler Zusatzleistungen ist in der jeweiligen Taxordnung enthalten.

Beim Eintritt bzw. Austritt/Ableben fallen einmalige Zusatzkosten an, über welche die jeweilige Taxordnung Auskunft gibt.

Kosten für die ärztliche Versorgung durch den Hausarzt bzw. die Hausärztin werden direkt vom Leistungserbringer in Rechnung gestellt und erfolgen unabhängig von der Heimrechnung.

Ja. Mit jedem Eintritt ins Alterszentrum Haus Tabea ist grundsätzlich eine Vorauszahlung oder eine subsidiäre Kostengutsprache der Wohngemeinde fällig. Bei einem Kurzzeitaufenthalt bis 14 Tage beträgt die Vorauszahlung CHF 3'000, bei einem Langzeitaufenthalt CHF 10'000. Die geleistete Vorauszahlung wird ohne Verzinsung in der Schlussabrechnung berücksichtigt. Ebenfalls fällt bei einem Eintritt ein Aufschlag pro Bett für die ersten 30 Tage an. Diese Pauschale beträgt CHF 30.00/Tag.

Bei einer Mehrheit der Menschen, die in der Schweiz in einer Alters- und Pflegeinstitution leben, reichen die laufenden eigenen Einkünfte aus AHV, Pensionskasse und weiteren Renten nicht aus, um die anfallenden Kosten für den Heimaufenthalt zu decken. Diese Personen sind auf Ergänzungsleistungen (EL) aus der Sozialversicherung (1. Säule) angewiesen. Verfügen die Personen über ein Vermögen, wird ein gewisser Teil davon für die Heimfinanzierung beansprucht. Anträge auf Ergänzungsleistungen sind bei der Wohnsitzgemeinde einzureichen. Diese erteilt auch weitere Auskünfte. Eine Liste der Kontaktstellen im Bezirk Horgen ist hier abrufbar.

Wer für alltägliche Lebensverrichtungen dauernd auf die Unterstützung Dritter angewiesen ist, wird als hilflos bezeichnet und kann bei der AHV Hilflosenentschädigung beantragen. Detaillierte Informationen finden Sie in der Broschüre «Altersrenten und Hilflosenentschädigungen der AHV»

Bei Personen, die vor dem Heimeintritt ausserhalb des Kantons Zürich wohnten, braucht es zusätzliche Abklärungen bei der Herkunftsgemeinde im anderen Kanton und der Krankenkasse. Dies deshalb, weil die Finanzierung der Pflegerestkosten, welche die öffentliche Hand übernimmt, gesetzlich unbefriedigend gelöst ist. Daher benötigt das Haus Tabea vor Eintritt eine schriftliche Bestätigung, dass die Gemeinde und die Krankenkasse allfällig höhere Beträge übernehmen.

Es gibt eine familienrechtliche Unterstützungspflicht in der Linie Kinder-Eltern-Grosseltern. Gemäss Gesetz sind nur jene Verwandten unterstützungspflichtig, die «in günstigen Verhältnissen» leben. Die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe SKOS hat daraus die Empfehlung abgeleitet, Beitragsleistungen nur bei Verwandten mit überdurchschnittlichem Einkommen bzw. Vermögen, gestützt auf die Angaben der Steuerbehörde, zu prüfen. Beim Einkommen heisst dies: mindestens CHF 120’000 pro Jahr bei alleinstehenden Verwandten, CHF 180’000 bei Verheirateten, plus einen Zuschlag pro minderjähriges oder in Ausbildung befindliches Kind von CHF 20’000. Beim steuerbaren Vermögen können Freibeträge abgezogen werden, und es wird das Alter des Beitragspflichtigen berücksichtigt.

Berechnung der Verwandtenunterstützung, Richtlinien der Schweiz. Konferenz für Sozialhilfe SKOS

Organisationen wie zum Beispiel die Pro Senectute Schweiz, das Schweizerische Rote Kreuz und die Caritas bieten zahlreiche Hilfestellungen beim Heimeintritt und -aufenthalt an. Die Wohngemeinde kann Auskunft über die verschiedenen Unterstützungsangebote geben.

Sofern die nötige Unterstützung nicht durch Organisationen gewährleistet werden kann und keine vertretungsberechtigte Person mittels Vollmacht oder Vorsorgeauftrag ernannt wurde, kann eine sogenannte Beistandschaft errichtet werden. Dabei handelt es sich um eine Massnahme, die von der zuständigen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) angeordnet wird – auch auf Antrag der betroffenen Person. Diese kann bestimmte Personen als Beiständin oder Beistand vorschlagen oder ausschliessen, die Behörde entspricht dem Wunsch soweit möglich. Die Beiständin oder der Beistand bekommt exakt so viele Kompetenzen zugesprochen wie nötig, um die Selbstbestimmung der hilfsbedürftigen Person möglichst aufrecht zu erhalten.

Auskunft über die Beistandschaft erteilt die unabhängige Anlaufstelle Kindes- und Erwachsenenschutz KESCHA.

Spitäler, Spitex sowie Alters- und Pflegeheime im Kanton Zürich haben sich auf ein standardisiertes Ablaufschema geeinigt, mit dem nicht nur die Interessen der verschiedenen Behandlungs- und Betreuungspersonen berücksichtigt werden, sondern explizit auch die Bedürfnisse der Patient/innen.

Merkblatt über die standardisierten Abläufe Spital-Spitex-Pflegeheim der Zürcher Initiative Übertritte

Folgende Liste zählt die wichtigsten Dokumente auf, die wenn möglich direkt beim Eintritt mitgebracht werden sollten:

  • Persönliche Identitätskarte und/oder Pass
  • Krankenkassenkarte
  • AHV-Ausweis
  • Impf- und evtl. Allergieausweis
  • Persönliche Medikamentenliste
  • Verfügungen betreffend Ergänzungsleistungen und/oder Hilflosenentschädigung, falls bereits vorhanden
  • Patientenverfügung
  • Vorsorgeauftrag

Tipps zum Erstellen einer Patientenverfügung und eines Vorsorgeauftrags sowie Mustervorlagen sind hier zu finden.

Bei einem Langzeitaufenthalt im Haus Tabea ist es möglich, persönliche Gegenstände wie Bilder und kleine Möbel (z.B. Tisch, Stuhl, Kleinkommode) aus dem bisherigen Zuhause mitzubringen. Die pflegerische Arbeit darf aber durch das Mobiliar nicht behindert werden. Unsere Zimmer sind standardmässig ausgerüstet mit Pflegebett und Nachttisch, Vorhänge, Duschvorhang, Deckenlampe, Schliessfach, teilweise Pflege-Komfort-Sessel und Einbauschrank.

Für das Einrichten des Zimmers bzw. die Räumung bei Austritt/Ableben ist grundsätzlich der/die Bewohnende bzw. seine Vertrauensperson zuständig. Der Technische Dienst vom Alterszentrum Haus Tabea kann fürs Einrichten bzw. die Zimmerräumung und Entsorgung von Mobiliar beigezogen werden. Diese Dienstleistungen sind kostenpflichtig. Die geltende Taxtabelle gibt Auskunft über die Kosten.

Folgende Checkliste gibt eine Übersicht über die administrativen Aufgaben, die vor einem Umzug ins Haus Tabea zu erledigen sind. (Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit)

  • Adressänderung bei der Post, im Familien- und Freundeskreis, bei Zeitungsabos etc. melden. Die korrekte Anschrift für Bewohnende des Alterszentrums Haus Tabea lautet:
    Vorname Nachname
    Alterszentrum Haus Tabea
    Schärbächlistrasse 2
    8810 Horgen
  • Privathaftpflichtversicherung kündigen. Das Alterszentrum Haus Tabea hat eine entsprechende Kollektivversicherung für alle Bewohnenden.
  • Umzugsmitteilung an die Schweiz. Inkassostelle für Radio- und TV-Gebühren SERAFE. Das Alterszentrum Haus Tabea bezahlt als Kollektivhaushalt die Radio- und Fernsehabgabe. Daher entfallen diese Kosten für unsere Bewohnenden.
  • Versicherung für Wertgegenstände bei Bedarf abschliessen. Die persönlichen Wertgegenstände der Bewohnenden sind vom Haus Tabea aus nicht versichert. Alle Zimmer sind jedoch mit einem eigenen Wertfach-Schrank ausgestattet.
  • Bei Wechsel der Wohngemeinde: Abmeldung bei der Gemeinde und Schriften in der neuen Gemeinde deponieren.
  • Privates Internet- oder Handy-Abo bei Bedarf abschliessen, sofern ein Internetzugang benötigt wird. Im Alterszentrum Haus Tabea steht den Bewohnenden ein WLAN-Zugang nur gegen Aufpreis zur Verfügung.
  • LSV-Formular (Belastungsermächtigung für die Rechnung des Pflegezentrums) bei Bedarf bei der Bank einreichen.

Die ärztliche Versorgung erfolgt in erster Linie über den angestammten Hausarzt bzw. die angestammte Hausärztin der Bewohnenden. Der Hausarzt bzw. die Hausärztin ist immer die erste Ansprechperson bei medizinischen Fragestellungen und Entscheidungen, bis allenfalls ein anderer Arzt/eine andere Ärztin übernimmt. So zieht das Haus Tabea bei Bewohnenden der alterspsychiatrischen Station bei Bedarf eine Alterspsychiaterin oder einen Alterspsychiater bei, welcher die Hausärztin bzw. den Hausarzt jedoch nicht ersetzt. Die Abrechnung der hausärztlichen Leistungen erfolgt unabhängig von der Rechnung vom Haus Tabea. Wenn die Hausarzt-Praxis geschlossen ist (Ferien, Feiertage, ab 16.00 Uhr, etc.) und in dringenden Fällen bzw. bei einer akuten Verschlechterung des Allgemeinzustandes werden durch das Haus Tabea die SOS-Ärzte kontaktiert.

Für übergeordnete, das ganze Haus betreffende medizinische Belange (z.B. Impfaktionen) ist der Heimarzt zuständig. Die Heimarzt-Funktion im Haus Tabea wird durch Emeda, eine ambulante ärztliche Institution aus dem Kanton Zürich, wahrgenommen. Zuständig für das Haus Tabea bei Emeda ist Dr. med. Svend Capol, Facharzt für Allgemeine Innere Medizin.

Auf Wunsch können Bewohnende für hausärztliche Belange zu Emeda bzw. Dr. Svend Capol wechseln. Dr. Capol verfügt über mehr als 20 Jahre Erfahrung als Hausarzt (z.B. mit eigener Praxis und Leiter einer Gruppenpraxis) und war u.a. Kantonsarzt im Kanton Schwyz. Er kommt für seine Visiten als Hausarzt regelmässig ins Haus Tabea. Die ambulante ärztliche Institution Emeda ist bei allen grossen schweizerischen Krankenkassen (und deren Tochterfirmen) im Hausarzt-Modell wählbar. Bitte kommen Sie auf uns zu, wenn Sie dieses Angebot wahrnehmen möchten.

Sylvia Wick

Sylvia Wick
Bewohnermanagement
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Alterszentrum Haus Tabea
Schärbächlistrasse 2
8810 Horgen

T 044 718 44 44
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